10.07.2024 | Gesundheitspolitik

Fraktionsübergreifend Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern gefordert

Der Bundestag hat am 4. Juli über einen Antrag beraten, der die Bundesregierung auffordert, bessere Angebote für Kinder mit psychisch kranken und suchtkranken Eltern bereitzustellen. Die elf Forderungen des Antrags basieren auf dem Abschlussbericht der „Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern“. Von 2017 bis 2019 hat sie Ideen zur Verbesserung der Versorgung der Zielgruppe zusammengestellt. Die DGPPN war maßgeblich an dieser Arbeitsgruppe und den erarbeiteten Vorschlägen beteiligt. 

Hohes Risiko für psychische Erkrankungen 

Kinder, die mit einem psychisch kranken Elternteil aufwachsen, sind besonders gefährdet, eine psychische Erkrankung zu entwickeln. In Deutschland sind mehr als 3,5 Millionen Kinder betroffen. Sie tragen ein drei- bis vierfach erhöhtes Risiko, selbst zu erkranken. Die Kinder haben einerseits ein erhöhtes genetisches Risiko, andererseits sind ihre Eltern aufgrund ihrer Erkrankung stärkerem Stress ausgesetzt und vielfach in ihrem Erleben und Verhalten beeinträchtigt. Das hat wiederum Auswirkungen auf das Erziehungsverhalten und kann die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen einschränken. Für die Kinder kann das gravierende Konsequenzen haben. 

DGPPN-Engagement

Die DGPPN engagiert sich deshalb schon lange für Familien mit psychisch kranken Eltern. Insbesondere das Referat „Frauen- und Männergesundheit und Familienpsychiatrie und -psychotherapie“ setzt sich aktiv für die bessere Versorgung dieser Risikogruppe ein. Als Teil der interdisziplinär besetzten „Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern“ hat die DGPPN maßgeblich an der Grundlage des jetzt im Bundestag beratenen Antrags mitgewirkt. Dass die Forderungen der Arbeitsgruppe jetzt durch einen interfraktionellen Antrag unterstützt werden, ist ein wichtiger Schritt für die betroffenen Familien.

Die Forderungen

Mit dem Antrag fordern die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP den Ausbau und die Verbesserung der Versorgung für psychisch erkrankte und suchterkrankte Eltern und ihre Kinder. Dazu sollen insbesondere mehr Eltern-Kind-Therapieplätze geschaffen werden – und zwar sowohl im ambulanten als auch im teilstationären und vollstationären Setting. Damit Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Beratungseinrichtungen koordinierter und effektiver zusammenarbeiten können, fordert der Antrag zudem die Verbesserung der Vernetzung und kooperierende Hilfen über die verschiedenen Sektoren- und (SGB-) Zuständigkeiten hinweg. Dafür müssen einerseits die Vernetzungsstrukturen ausgebaut werden, andererseits muss der durch die Vernetzungsarbeit entstehende Mehraufwand für die Behandlerinnen und Behandler finanziert werden.

Die Fraktionen fordern zudem, dass in Kitas und Schulen eine aufsuchende psychotherapeutische Versorgung angeboten wird, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass sie das Kind erreicht. Aus Sicht der DGPPN ist hierbei unbedingt darauf zu achten, dass solche Angebote die Eltern mit einbeziehen. Keinesfalls darf die aufsuchende Behandlung der Kinder die bisherigen familienorientierten Angebote ersetzen.

Der Antrag wurde im Anschluss an die Entscheidung im Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Aufgrund der breiten Zustimmung über fast alle Fraktionen hinweg ist davon auszugehen, dass sich die Versorgung von Familien mit psychisch kranken und suchtkranken Eltern künftig deutlich verbessern wird.

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