12.11.2014 | Stellungnahme

DGPPN-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Präventiongesetzes

Die DGPPN begrüßt den neuen Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz, der seit dem 31. Oktober 2014 vorliegt. Der Entwurf stellt einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Prävention (BT-Drs.: 17/13080) dar, welcher im September 2013 gescheitert war.

So wird die Rolle der Ärztinnen und Ärzten gestärkt und ihnen wird eine größere sachgerechte Verantwortung und konkrete Funktion im Rahmen einer primärpräventiven Gesundheitsuntersuchung zugewiesen. Insbesondere in Bezug auf die Prävention psychischer Erkrankungen eröffnet der Referentenentwurf neue Chancen:

  • Die Prävention psychischer Störungen ist für die Gesundheit der deutschen Bevölkerung unabdingbar und von wachsender Bedeutung. Die DGPPN begrüßt, dass die für die psychische Gesundheit der Bevölkerung relevanten Gesundheitsziele „depressive Erkrankungen verhindern, früh erkennen und nachhaltig behandeln“ sowie „Gesund älter werden“ und „Reduktion des Tabakkonsums“ als Kernbereiche präventiver Maßnahmen explizit benannt werden und damit der Depressions-, Demenz- und Suchtprävention ein wichtiger Stellenwert beigemessen wird. Darüber hinaus sehen wir klare Anknüpfungspunkte an das Gesundheitsziel „gesund aufwachsen“ im Hinblick auf besondere Maßnahmen für Kinder psychisch Kranker und die Psychoseprävention bei Adoleszenten.
  • Mit der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung wird erstmals der Weg zur gezielten Früherkennung und -behandlung psychischer Störungen für Personen mit einem nachweislichen Bedarf eröffnet. Wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit präventiver Interventionen psychischen Störungen liegt vor. Evidenzbasierte, personenbezogene Präventionsangebote dürfen der Bevölkerung nicht vorenthalten werden. Die DGPPN fordert deshalb den Ausbau vorhandener gemeindenaher Versorgungsstrukturen und die Etablierung und den Ausbau von Präventiv- und Früherkennungszentren für psychische Erkrankungen, die ein niederschwelliges und vorwiegend ambulant konzipiertes Angebot darstellen, um Betroffene in Frühstadien einer psychischen Erkrankung zu untersuchen, zu beraten und evidenzbasierte Interventionen zur Risikoreduktion und Frühbehandlung zur Verfügung zu stellen.
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind die Experten für eine ganzheitliche, Psyche und Körper umfassende Früherkennung, für eine evidenzbasierte Prävention psychischer Erkrankungen und insbesondere für die Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen. Deshalb ist es folgerichtig, dass Ärztinnen und Ärzte bei Personen in Risikostadien Maßnahmen zur individuellen Verhaltensprävention empfehlen.
  • Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz erfährt bei der Primärprävention erfreulicherweise eine besondere Beachtung. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) sollen verbessert und enger mit den Maßnahmen des Arbeitsschutzes verzahnt werden. Dies erscheint sinnvoll, da in diesem Bereich eine Vielzahl von Akteuren Prävention betreiben und so die Gefahr der Verantwortungsdiffusion besteht. Im Bereich der Maßnahmen zur Verhaltensprävention bestehen jedoch enorme Wissensdefizite und daher großer Forschungsbedarf (Therapie des Burnout-Syndroms, DIMDI 2012). Aus- und Fortbildung müssen auf die evidenzbasierten Verfahren verpflichtet werden. An dem Prozess der vorgeschlagenen Zertifizierung durch den Spitzenverband der Krankenkassen müssen deshalb die medizinischen Fachgesellschaften beteiligt werden. Gemeinsames Ziel ist, Arbeit so zu gestalten, dass Menschen gesund ihre Tätigkeit bis ins hohe Alter ausüben können. Eine Bündelung der Präventionsaktivitäten verspricht die Nachhaltigkeit zu verbessern und die Qualität zu sichern. Denn mit Maßnahmen im Rahmen der BGF könnten theoretisch 46 % der Bevölkerung (in angestellter Tätigkeit) erreicht werden. Mehr noch: Anders als bei öffentlichen Gesundheitskampagnen erlaubt dieser Weg, Unterschiede in den Anforderungen, den Ressourcen, der Beanspruchung und den Beanspruchungsfolgen je nach Branche, Beruf, Alter, Geschlecht, Position, Arbeitszeit etc. bei der Prävention zu berücksichtigen und gezielte Präventionsmaßnahmen anhand von gruppenspezifischen Anforderungs- und Ressourcenprofilen zu entwickeln.

Zurecht sieht das Präventionsgesetz vor, diese Ziele im Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie umzusetzen. Die nationale Präventionskonferenz wird durch ein Präventionsforum beraten. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Störungen ist es dringend notwendig, dass sich psychiatrische-psychotherapeutische Expertise in der Besetzung des Präventionsforum entsprechend wiederfindet.

Für die DGPPN
Prof. Dr. med. Wolfgang Maier, Präsident der DGPPN

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