06.10.2015 | Stellugnnahme

Vergabe der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) an die Sanvartis GmbH

Die unabhängige Beratung von Patienten dient neben der Information von Patientinnen und Patienten auch der Stärkung ihrer Rechte, soll die Patientenorientierung im Gesundheitswesen stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzeigen. Die Bedeutung einer unabhängigen Patientenberatung wurde u.a. durch das Patientenrechtegesetz und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen, die der Gesetzgeber im SGB V §27 wegen Ihrer besonderen Bedürfnisse hervorhebt, brauchen eine niederschwellig erreichbare, unabhängige Patientenberatung.

Inhalte der Arbeit der UPD sind die Beratung bei rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Problemen im Umgang mit einer Erkrankung. Konkret bedeutet das z.B. die Beratung zu Zuständigkeiten der Krankenkassen, zu Arzneimitteln, zum Zugang zu und zur Finanzierung von Psychotherapie.

All diese Aufgaben erfordern eine hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit von Interessen Dritter, die durch die bisherigen Gesellschafter, den Sozialverband VdK Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbund unabhängige Patientenberatung sichergestellt war.

Die DGPPN sieht daher die aktuell beschlossene Vergabe der UPD an den Duisburger Medizindienstleister Sanvartis aus mehreren Gründen als äußerst problematisch an:

  1. Geteilt wird die von vielen Verbänden formulierte Kritik an der Nähe von Sanvartis sowohl zu Krankenkassen, als auch zu Pharmafirmen, die zu den Kunden von Sanvartis gehören, was die Unabhängigkeit auch bei einer formalen Trennung der verschiedenen Geschäftsbereiche durch Gründung einer eigenständigen GmbH als problematisch erscheinen lässt. Gerade bei Patientinnen und Patienten, die Psychopharmaka einnehmen, ist eine vollkommen unabhängige Beratung notwendig.
  2. Die bisherigen Gesellschafter der UPD sind auf Grund ihrer Organisationsstruktur teilweise bis auf Ortsverbandsebene in den einzelnen Kreisen tätig und in der Gesellschaft verankert. Durch die Vergabe an einen privaten Träger mit zentralen Organisationsstrukturen verliert die UPD weiter an regionalen Bezügen statt diese auszubauen. Eine Zusammenarbeit mit gemeindepsychiatrischen Versorgern wird dadurch erschwert
  3. Sanvartis will die Vorort-Präsenz in Deutschland zwar erweitern – aber lediglich von 21 auf 30 Stellen. Dadurch ist bei Weitem immer noch keine flächendeckende Beratung möglich. Gerade Patientinnen und Patienten mit psychischen Störungen sind aber darauf angewiesen, dass niedrigschwellige Angebote wohnortnah existieren. Telefonische Beratungsangebote und die online-Beratung werden von diesen Patientinnen und Patienten, insbesondere denen mit schweren, chronischen Verläufen kaum in Anspruch genommen.

Die DGPPN fordert daher im Sinne einer unabhängigen Patientenberatung unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Menschen mit psychischen Störungen bundesweit flächendeckende, wohnortnahe Angebote, die niederschwellig erreichbar sind. Beispielhaft zu nennen sind die im neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg verankerten Integrierten Beschwerde- und Beratungsstellen, die auf Landkreisebene realisiert werden.

Für die DGPPN

Dr. med. Iris Hauth, Präsidentin der DGPPN
Dr. med. Raoul Borbé, Leiter des Referats Gemeindepsychiatrie 

 

Stellungnahme zum Download [PDF, 254KB]

Kontakt

Bei Fragen sind wir für Sie da.

DGPPN-Geschäftsstelle 
Reinhardtstraße 29 I 10117 Berlin

T +49 30 2404 772-0
sekretariat@dgppn.de
  
Zum Kontaktformular