25.06.2024 | Stellungnahme

Zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Die DGPPN begrüßt die neuerliche Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Reform der Notfallversorgung. Allerdings besteht die Sorge, dass die geplante Reformierung nicht ressourcenneutral machbar sein wird. Ein Abzug von Mitteln von Personalressourcen aus anderen Bereichen der Versorgung muss unbedingt vermieden werden. Insbesondere begrüßen wir, dass im Gesetzentwurf explizit auf die besonderen Bedürfnisse von psychisch erkrankten Menschen hingewiesen wird. Vor diesem Hintergrund möchten wir betonen, dass psychiatrische Expertise in der Notfallversorgung und in den Integrierten Notfallzentren unbedingt repräsentiert sein muss. Es fehlt allerdings bislang an konkreten Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen geregelt werden soll. Die DGPPN empfiehlt, potenzielle Schnittstellen mit den angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten bereits mitzudenken.

Die DGPPN hat im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG)“ kommentiert. Die Stellungnahme der DGPPN wurde am 25. Juni 2024 beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht.

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