Um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu fördern und dazu eigene Beiträge zu leisten, hat sich die DGPPN in einem Aktionsplan zu konkreten Maßnahmen verpflichtet.
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Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie betont die Prinzipien der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ihrer Selbstbestimmung und ihrer Diskriminierungsfreiheit. Noch sind die Bestimmungen der Konvention allerdings nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt. Hier sieht es DGPPN als ihre Aufgabe an, dies für den Bereich der psychiatrischen Versorgung, Forschung und Lehre zu ändern: In einem Aktionsplan hat sie Ziele und Maßnahmen formuliert, mit denen sie sich selbst hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK in die Pflicht nimmt. Sie erfordert auf staatlicher Ebene und in der Zivilgesellschaft gemeinsame Schritte vieler Akteure und ist langfristig angelegt, zumal ständig neue Herausforderungen erkannt werden oder neu auftreten. Dieser Aktionsplan soll deshalb fortlaufend aktualisiert werden. Die DGPPN arbeitet bereits seit längerem an Themen, die die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention berühren. Einige Aktivitäten sind bereits abgeschlossen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich Ende 2008 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es entspricht dem Selbstverständnis der DGPPN, sich für die Belange der Menschen mit psychischen Erkrankungen einzusetzen. Dazu gehören insbesondere Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen, aber auch Menschen mit anderen Behinderungen (Körperbehinderung, Sinnesbehinderung, geistige Behinderung), die an einer psychischen Erkrankung leiden. Der Aktionsplan der DGPPN fasst alle für die psychiatrische Versorgung relevanten Themen und Geltungsbereiche der UN-Behindertenrechtskonvention zusammen und stellt in systematischer, strukturierter und transparenter Weise die eigenen Beiträge zur Umsetzung der UN-BRK vor. Er wird laufend fortgeschrieben.
Der Aktionsplan formuliert Ziele und Maßnahmen, mit denen die DGPPN sich selbst hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK in die Pflicht nimmt. Mit dem Aktionsplan legt die DGPPN in erster Linie eine Bestandsaufnahme vor, die darlegt, welcher eigenen Aktivitäten sie in Hinblick auf Versorgung, wissenschaftliche Forschung, wissenschaftlichen Austausch, Aus-, Fort- und Weiterbildung nachgeht. Der Aktionsplan enthält keine Forderungen an Dritte, etwas zu tun oder zu unterlassen. Aber er empfiehlt Maßnahmen, mit denen einschlägige Aktivitäten Dritter fachkompetent und sachverständig unterstützt werden können (z. B. bei der Mitwirkung an Gesetzgebungsaktivitäten). Dazu gehört auch, dass sich die DGPPN zu Initiativen und Aktivitäten Dritter kompetent äußert oder ihre fachliche Kompetenz (z. B. staatlichen Stellen, Selbstverwaltung) anbietet.